Wirtschaftsprüfung

Gemäss dem Schweizer Recht müssen die Jahresrechnungen der meisten Unternehmen durch eine Revisionsstelle geprüft werden. Für Kleinunternehmen gibt es unter Einhaltung gewisser Bedingungen die Möglichkeit des Verzichtes auf eine Revisionsstelle. Aber nicht nur Jahresrechnungen werden einer Wirtschaftsprüfung unterzogen auch gewisse Verträge bedürfen einer Prüfung.

Zugelassenes Revisionsunternehmen

Damit ein Unternehmen Revisionen durchführen darf sind gewisse Voraussetzungen und Bedingungen einzuhalten. Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB (http://www.rab-asr.ch) ist zuständig für die Zulassung von Unternehmen und Personen, welche Revisionsdienstleistungen erbringen. Die BITZI Treuhand AG ist ein zugelassenes Revisionsunternehmen.

Prüfung von Jahresrechnungen

Wir prüfen die Jahresrechnungen von Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen und Körperschaften. Unsere Revisionen (eingeschränkte und ordentliche) erfolgen nach dem schweizerischen Gesetz, den Schweizer Prüfungsstandards und dem Standard zur Eingeschränkten Revision.

Andere Prüfungen

Im Zusammenhang mit Gründungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Fusionen, Liquidationen und Umwandlungen führen wir die benötigten Prüfungen durch und erstellen die Prüfungsbestätigungen. Ebenfalls führen wir auf Wunsch Sonderprüfungen durch.

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