20. Februar 2018

MWST: neues Vorgehen bei Einfuhrsteuerbelegen (eVV)

Wenn Waren in die Schweiz importiert werden, wird an der Grenze eine Einfuhrsteuer und – falls pflichtig – eine Zollabgabe erhoben. Die Einfuhrsteuer ist reine Mehrwertsteuer und kann anschliessend von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen als Vorsteuer bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Damit die Mehrwertsteuer jedoch geltend gemacht werden kann, mussten die Unternehmen bisher die Veranlagungsverfügungen der Einfuhrsteuer (orange Papiere) im Original vorweisen können. Ab 01. März 2018 werden alle Veranlagungsverfügungen nur noch elektronisch ausgestellt. Die orangen Einfuhrsteuerbelege sind damit Geschichte.
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