Sozialversicherungstabelle 2016

Fokus: Grundlegende Änderungen im Schweizer Zahlungsverkehr | Recht: Neue Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Inhaber | Steuern: Wie Immobilieneigentümer mit einem geplanten Gebäudeunterhalt die Steuerbelastung optimieren | Kurznews: Aus- und Weiterbildung lohnt sich bald noch mehr | Aufgepasst bei Geldbezügen von Sparkonten.

Unten finden Sie die Sozialversicherungstabelle 2016 als PDF.

Senkung des Beitrages an die Erwerbsersatzordnung (EO)

Weil die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen hat der Bundesrat eine Senkung des Beitragssatzes von 0.5 % auf neu 0.45 % beschlossen. Dieser Satz gilt für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund dieser Änderung neu drei Nachkommastellen in Ihrem Lohnprogramm von Nöten sind, weil der halbe Satz (je Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nun 0.225 % beträgt.

Wie Sie der Sozialversicherungstabelle 2016 entnehmen können, werden durch die Senkung des EO-Beitragssatzes auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige profitieren.

Erhöhung der Lohnobergrenze bei Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die jährliche Lohnobergrenze von bisher CHF 126’000.00 bei der Unfallversicherung nach UVG und bei der Arbeitslosenversicherung auf neu CHF 148’200.00 angehoben wird.

Bei der Arbeitslosenversicherung wird das Solidaritätsprozent deshalb neu erst auf Löhnen ab CHF 148’201.00 pro Jahr erhoben.

Falls Sie eine Unfall-Zusatz-Versicherung für Ihre Jahreslöhne über CHF 126’000.00 abgeschlossen haben, oder bei der Unfallversicherung einen Fixlohn von CHF 126’000.00 versichert haben, empfehlen wir Ihnen zu prüfen ob die Zahlen von der Versicherung automatisch angepasst werden.

Kontakt